UG gründen
Mit Absenden dieses Formulars und mit Erteilung Ihres Auftrags an uns etablieren Sie eine sogenannte „Vor-Gesellschaft“, die ab sofort handlungsfähig ist.
Diese Vor-Gesellschaft ist rechtlich eine BGB-Gesellschaft. Das heißt alle Beteiligten haften untereinander gesamtschuldnerisch und unbeschränkt mit ihrem gesamten Einkommen.
Diese Situation ist für alle Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft gültig.
Im Geschäftsleben werden Sie in dieser Zeit mit dem gewünschten Firmennamen und dem Zusatz „i.G.“ (in Gründung) auftreten.
Mit Eintragung ins Handelsregister gehen alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Verbindlichkeiten auf die Gesellschaft über.
Aufgrund der persönlichen Haftung sollten Sie bei allen Geschäftsvorfällen eine sorgfältige kaufmännische Vorsicht an den Tag legen!
Eine Verpflichtung vor Eintragung der Gesellschaft geschäftlich tätig zu werden besteht ausdrücklich nicht.
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