Einfach Treuhänder
Einfach UG stellt Ihnen zu besonders günstigen Preisen einen Gesellschafter als Treuhänder zur Verfügung.
Mit einem Treuhand-Auftrag wird eine umfangreiche Treuhand-Vereinbarung in schriftlicher Form geschlossen, die Pflichten und Rechte regelt.
Die Vereinbarung wird Dritten gegenüber streng geheim gehalten.
Wir garantieren dass der Gesellschafter sich so verhält dass niemand den Eindruck bekommt er oder sie würde für jemanden anderen handeln.
Es gibt eine ganze Reihe von Situationen im geschäftlichen Bereich, in denen eine Treuhand-Vereinbarung höchst sinnvoll ist.
In den Fällen in denen eine derartige Vereinbarung gegen geltendes Recht verstößt oder voraussichtlich verstossen wird lehnen wir eine Zusammenarbeit und einen Vertrag ab.
Wir prüfen in allen Fällen den tatsächlichen Hintergrund einer Anfrage.
Bitte sehen Sie davon ab einen Treuhänder über uns zu bestellen, wenn Sie beispielsweise mit einem Gewerbeverbot belegt sind oder wenn Sie sich in einem oder mehreren laufenden oder drohenden Insolvenzverfahren bewegen.
Bitte beachten Sie außerdem folgende wichtige Hinweise:
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung können für Gesellschaften, die im deutschen Handelsregister eingetragen sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen Treuhandvereinbarungen getroffen werden.
Es gibt die Möglichkeit bei einer deutschen UG über uns eine englische Treuhandgesellschaft als Gesellschafter einzusetzen.
Diese Möglichkeit besteht hauptsächlich bei einer Neugründung einer deutschen UG.
Dabei reist der Director der englischen Limited zur eigentlichen Gründung nach Deutschland, um dort bei einem deutschen Notar als gesetzlicher Vertreter der englischen Limited die deutsche UG zu gründen.
Bestellen können Sie diese Zusatz-Leistung in unserem Online-Warenkorb HIER
Im laufenden Geschäftsbetrieb ist die Auswechselung eines bestehenden Gesellschafters mit einem Treuhand-Gesellschafter durch uns nur dann möglich wenn Sie uns durch Übersendung von Bilanzen und den letzten SuSa-Listen in Verbindung mit einer schriftlichen Aussage des Steuerberaters darlegen können, dass kein Insolvenzgrund besteht.
Die Bestellung eines Treuhand-Geschäftsführers einer in Deutschland eingetragenen Gesellschaft ist prinzpiell möglich aber an eine ganze Reihe von Voraussetzungen gebunden, die außerdem im jeweiligen Einzelfall genau geprüft werden:
- eine sogenannte „Strohmann„-Tätigkeit, bei der ein Treuhänder lediglich ohne weitere Handlungen auf dem Papier haftet während der Auftraggeber im Hintergrund (mit einer Vollmacht ausgestattet) die eigentlichen Geschäfte führt ohne den Treuhänder zu informieren scheidet prinzipiell aus
- Der Geschäftsführer muss mit einem entsprechenden Gehalt in die Geschäftstätigkeit eingebunden werden können
- ein bestehender oder zukünftiger Insolvenzgrund muss ausgeschlossen werden können
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen eingehalten werden sind wir in der Lage Geschäftsführer mit bester Bonität einzusetzen.
Wenn Sie an der Bestellung eines Treuhand-Geschäftsführers für Ihre neu zu gründende oder laufende Gesellschaft interessiert sind dann kontaktieren Sie uns einfach HIER.
Weitere ausführliche Infos zum Thema „Treuhand-Geschäftsführung für deutsche Gesellschaften“ finden Sie HIER