Für eine Jahresgebühr treten wir als Treuhänder für den eigentlichen Inhaber auf.

Das kann beispielsweise dann aus vielen verschiedenen Erwägungen vorteilhaft sein wenn wir bei Bestehen einer Treuhand-Vereinbarung eine andere Gesellschaft in Ihrem Auftrag gründen.

Treuhand-Verhältnisse werden nur nach ausführlicher persönlicher Rücksprache mit uns eingegangen.

Bei Insolvenz-Situationen und ähnlichen Gegebenheiten übernehmen wir Treuhand-Verhältnisse nicht.

Anmerkung:

Ein entsprechender schriftlicher Treuhandvertrag wird Ihnen vom Treuhänder direkt zugeschickt.

Bitte lesen Sie unbedingt unsere Hinweise in Bezug auf Treuhand HIER!

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